Compliance-Grundlagen: Compliance ist die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und unternehmensinternen Vorgaben. Compliance ist für alle Unternehmen wichtig, unabhängig von Größe, Branche oder Standort.

Die Compliance-Grundlagen sind:

  • Top-Management-Engagement: Das Top-Management muss sich für Compliance einsetzen und die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen unterstützen.
  • Risikobasierter Ansatz: Compliance-Maßnahmen sollten auf die Risiken des Unternehmens ausgerichtet sein.
  • Proportionalität: Compliance-Maßnahmen sollten angemessen und verhältnismäßig sein.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Compliance ist ein fortlaufender Prozess, der regelmäßig überprüft und verbessert werden sollte.

Die wichtigsten Compliance-Bereiche sind:

  • Recht: Das Unternehmen muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
  • Ethik: Das Unternehmen muss sich an ethische Grundsätze halten.
  • Unternehmenskultur: Das Unternehmen muss eine Compliance-Kultur fördern, in der alle Mitarbeiter sich an die Regeln halten.

Die Vorteile der Compliance sind:

  • Vermeidung von Bußgeldern und anderen Sanktionen: Compliance kann dazu beitragen, Bußgelder, Strafen und andere Sanktionen zu vermeiden.
  • Schutz von Kunden und Mitarbeitern: Compliance kann dazu beitragen, Kunden und Mitarbeiter vor Schaden zu schützen.
  • Steigerung des Vertrauens: Compliance kann das Vertrauen von Kunden, Investoren und Mitarbeitern stärken.

Die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen kann Unternehmen helfen, ihre Risiken zu senken, ihre Compliance-Kultur zu verbessern und das Vertrauen ihrer Stakeholder zu stärken.

Hier sind einige Beispiele für Compliance-Maßnahmen:

  • Schulungen für Mitarbeiter: Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, um sie über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren.
  • Prozesse und Systeme: Das Unternehmen sollte Prozesse und Systeme implementieren, um die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.
  • Überwachung und Kontrolle: Das Unternehmen sollte die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften überwachen und kontrollieren.

Die Implementierung von Compliance-Maßnahmen kann eine Herausforderung sein, aber es ist eine Investition, die sich lohnt.

By: Bard

Die geplante Reform des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) könnte das Sanktionsrisiko für Unternehmen deutlich erhöhen. Besonders relevant sind höhere Verbandsgeldbußen und neue Kriterien für deren Bemessung. Für Compliance-Verantwortliche ist dabei entscheidend: Die Qualität der unternehmensinternen Präventions- und Aufdeckungsmaßnahmen soll ausdrücklich berücksichtigt werden.

Stand: 17. August 2026 | Hinweis: Der Gesetzentwurf wurde am 11. Juni 2026 erstmals im Bundestag beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich auf den Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6133).

Das Wichtigste zum OWiG auf einen Blick

Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der europäischen Umweltstrafrechtsrichtlinie sieht unter anderem Änderungen des § 30 OWiG vor. Diese wären allerdings nicht auf Umweltverstöße beschränkt.

Vorgesehen ist insbesondere:

  • Das Höchstmaß der Verbandsgeldbuße soll bei einer vorsätzlichen Straftat von 10 Mio. auf 40 Mio. Euro steigen.
  • Bei einer fahrlässigen Straftat soll es von 5 Mio. auf 20 Mio. Euro steigen.
  • Für die Bemessung der Geldbuße sollen gesetzlich konkretere Kriterien festgelegt werden.
  • Dabei sollen ausdrücklich auch Vorkehrungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten berücksichtigt werden.
  • Der Bundesrat hat darüber hinaus vorgeschlagen, wesentliche Elemente geeigneter Compliance-Maßnahmen stärker in § 130 OWiG zu verankern.

Für Unternehmen ist deshalb weniger die Zahl „40 Millionen“ die entscheidende Nachricht als die dahinterstehende Entwicklung: Die Qualität der Unternehmensorganisation und des Compliance-Systems soll für die Sanktionierung stärker ins Gewicht fallen.

Was sich beim § 30 OWiG ändern soll

30 OWiG ermöglicht bereits heute eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht und dadurch Unternehmenspflichten verletzt werden oder das Unternehmen bereichert wurde beziehungsweise werden sollte. Nach geltendem Recht liegt das Höchstmaß bei einer vorsätzlichen Straftat grundsätzlich bei 10 Mio. Euro, bei einer fahrlässigen Straftat bei 5 Mio. Euro.

Der Regierungsentwurf sieht eine Vervierfachung dieser beiden Beträge vor:

Anknüpfungstat Heute Regierungsentwurf
vorsätzliche Straftat 10 Mio. € 40 Mio. €
fahrlässige Straftat 5 Mio. € 20 Mio. €

Dabei handelt es sich um das vorgesehene gesetzliche Höchstmaß nach § 30 Absatz 2 Satz 1 OWiG-E, nicht um ein regelmäßig festzusetzendes Bußgeld. Die konkrete Sanktion muss weiterhin anhand der Umstände des jeweiligen Falles bestimmt werden. Genau hier setzt eine weitere geplante Änderung an.

Compliance wird ausdrücklich zum Bemessungsfaktor

Der Regierungsentwurf sieht eine Neufassung des § 30 Abs. 2a OWiG vor. Danach sollen unter anderem die Bedeutung der Tat, der gegen das Unternehmen gerichtete Vorwurf und dessen wirtschaftliche Verhältnisse berücksichtigt werden.

Besonders relevant für Compliance ist ein weiteres Kriterium: Bei der Bemessung sollen auch die Vorkehrungen des Unternehmens zur Vermeidung und Aufdeckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eine Rolle spielen. Damit wird eine für die Compliance-Praxis zentrale Frage ausdrücklich mit der Sanktionshöhe verknüpft:

Wie gut hat sich das Unternehmen organisatorisch gegen Rechtsverstöße aufgestellt?

Das bedeutet nicht, dass ein Unternehmen jeden Verstoß verhindern muss. Ein wirksames Compliance-System ist keine Garantie dafür, dass einzelne Mitarbeiter niemals gegen Regeln verstoßen.

Entscheidend ist vielmehr, ob das Unternehmen:

  • seine wesentlichen Risiken kennt,
  • angemessene Präventionsmaßnahmen eingerichtet hat,
  • Verantwortlichkeiten klar geregelt hat,
  • Kontrollen tatsächlich durchführt,
  • Hinweise und Verdachtsfälle ernst nimmt,
  • Verstöße untersucht und
  • erkannte Schwachstellen anschließend beseitigt.

Für Compliance-Verantwortliche verschiebt sich damit der Schwerpunkt von der Existenz eines CMS zur nachweisbaren Wirksamkeit des CMS.

Was Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten

Die Reform ist noch nicht abgeschlossen. Die folgenden Prüffelder sind praktische Ableitungen aus den allgemein formulierten Bemessungskriterien; sie werden im Regierungsentwurf nicht als verbindlicher Maßnahmenkatalog vorgeschrieben. Sie bieten aber einen guten Anlass, die bestehende Compliance-Organisation einem Belastbarkeitstest zu unterziehen.

  1. Risikoanalyse

Welche Rechtsverstöße sind für unser konkretes Geschäftsmodell besonders relevant? Eine belastbare Risikoanalyse sollte nicht nur Rechtsgebiete aufzählen, sondern tatsächliche Geschäftsprozesse berücksichtigen – etwa Vertrieb, Einkauf, Drittparteien, Genehmigungen, Produktion, Export, Finanzen oder Umweltmanagement. Entscheidend ist außerdem, dass die Analyse aktuell gehalten wird.

  1. Verantwortlichkeiten

Für wesentliche Compliance-Risiken sollte eindeutig feststehen:

  • Wer trägt die operative Verantwortung?
  • Wer kontrolliert?
  • Wer berichtet an die Geschäftsleitung?
  • Wer entscheidet bei Verstößen oder Eskalationen?

Gerade an Schnittstellen zwischen Fachbereich, Compliance, Legal, Internal Audit und Geschäftsleitung entstehen häufig organisatorische Lücken.

  1. Kontrollen

Unternehmen sollten ihre wesentlichen Compliance-Kontrollen erfassen und nicht nur deren Existenz dokumentieren. Für eine relevante Kontrolle sollte nachvollziehbar sein: Was wird kontrolliert? Wer kontrolliert? Wie häufig? Mit welchem Ergebnis? Was passiert bei einer Abweichung? Damit lässt sich im Ernstfall wesentlich besser zeigen, dass Compliance nicht nur auf dem Papier existiert.

  1. Schulungen

Eine hohe Schulungsquote ist nicht automatisch ein Zeichen guter Compliance. Die entscheidende Frage lautet: Passt die Schulung zum konkreten Risiko und zur Tätigkeit des Mitarbeiters?

Ein Mitarbeiter im Vertrieb benötigt beispielsweise andere Compliance-Inhalte als ein Mitarbeiter im Einkauf oder in der Produktion. Risikoorientierung ist wichtiger als möglichst viele Schulungsstunden.

  1. Hinweisgebersystem

Ein Hinweisgebersystem sollte nicht nur technisch vorhanden sein. Unternehmen sollten prüfen:

  • Ist es bekannt und leicht erreichbar?
  • Sind Vertraulichkeit und Schutz der Hinweisgeber gewährleistet?
  • Wer bearbeitet Meldungen?
  • Wie werden Interessenkonflikte vermieden?
  • Wie wird entschieden, ob eine Untersuchung eingeleitet wird?
  • Wie werden Ergebnisse und Folgemaßnahmen dokumentiert?

Ein funktionierender Prozess zur Aufdeckung und Untersuchung von Verstößen ist ein wesentlicher Bestandteil einer belastbaren Compliance-Organisation.

§30 OWiG: Aufsicht bleibt ein Schlüsselthema

Neben § 30 OWiG ist § 130 OWiG für Unternehmen besonders relevant. Die Vorschrift betrifft die Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen. Nach geltendem Recht müssen die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen getroffen werden, um bestimmte Pflichtverletzungen zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.

Der Bundesrat hat im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen, § 130 OWiG stärker zu konkretisieren. Genannt werden unter anderem:

  • sorgfältige Auswahl, Unterweisung und Überwachung von Mitarbeitern,
  • regelmäßige Ermittlung und Bewertung von Compliance-Risiken,
  • Richtlinien und Schulungen,
  • ein vertrauliches Hinweisgebersystem,
  • die Aufklärung von Verdachtsfällen und der Umgang mit Fehlverhalten.

Die Bundesregierung hat den Vorschlag ausdrücklich abgelehnt (BT-Drs. 21/6668, S. 24). Nach ihrer Auffassung hängen die erforderlichen Maßnahmen vom jeweiligen Einzelfall ab, insbesondere von Branche, Größe, Struktur und Risikoprofil des Unternehmens. Zudem bezweifelt sie, dass § 130 OWiG als Bußgeldvorschrift der richtige Ort für allgemeine Anforderungen an die Unternehmens-Compliance ist.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Konkretisierungen sind damit zwar weder geltendes Recht noch Bestandteil des Regierungsentwurfs. Gleichwohl benennen sie zentrale Bereiche der Unternehmensorganisation, die für die Vermeidung und Aufdeckung von Rechtsverstößen praktisch relevant sein können. Für Unternehmen kann es sich daher lohnen, diese Bereiche risikoorientiert zu überprüfen – nicht als verbindlichen gesetzlichen Maßnahmenkatalog, sondern als Orientierung für die Beurteilung der eigenen Compliance-Organisation.

Nach dem Verstoß ist vor der Korrektur

Ein Compliance-Vorfall sollte nicht mit der Feststellung des Fehlverhaltens enden. Unternehmen sollten vielmehr dokumentieren:

  1. Wie wurde der Verstoß entdeckt?
  2. Wie schnell wurde reagiert?
  3. Welche Sofortmaßnahmen wurden ergriffen?
  4. Wie wurde der Sachverhalt untersucht?
  5. Welche organisatorischen Ursachen wurden festgestellt?
  6. Welche Kontrolllücken bestanden?
  7. Welche Verbesserungsmaßnahmen wurden umgesetzt?
  8. Wurde später geprüft, ob diese Maßnahmen tatsächlich funktionieren?

Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Eine erfolgreiche Korrektur beseitigt nicht nur den konkreten Fehler. Sie soll verhindern, dass er sich wiederholt.

Der Regierungsentwurf sieht ausdrücklich vor, bestimmte Maßnahmen des Unternehmens bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße zu berücksichtigen. Dazu können auch Reaktionen auf einen bereits eingetretenen Verstoß gehören.

Compliance Evidence: Nachweisbarkeit wird wichtiger

Unternehmen sollten nicht nur ein Compliance-System betreiben, sondern auch die wesentlichen Nachweise über dessen Funktionsweise strukturiert verfügbar halten.

Dazu können gehören:

  • aktuelle Risikoanalysen,
  • Verantwortungsmatrizen,
  • Schulungsnachweise,
  • Kontroll- und Monitoringberichte,
  • Auditfeststellungen,
  • Compliance-Berichte an die Geschäftsleitung,
  • Dokumentation von Hinweisen und Untersuchungen,
  • Remediation-Maßnahmen,
  • Follow-up-Prüfungen.

Dabei gilt: Dokumentation ersetzt keine wirksame Compliance. Sie kann aber entscheidend dafür sein, die Funktionsweise eines Systems später nachvollziehbar darzustellen. Die praktische Frage lautet daher: Könnte die Geschäftsleitung in zwei oder drei Jahren noch nachvollziehbar erklären, warum bestimmte Compliance-Maßnahmen eingeführt wurden, wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde und was nach einem festgestellten Defizit geschah? Wenn die Antwort nein lautet, besteht zumindest Anlass für eine nähere Prüfung.

Was die Reform für den Mittelstand bedeutet

Die geplante Reform ist keineswegs nur ein Thema für internationale Konzerne. Auch mittelständische Unternehmen können erhebliche Compliance-Risiken haben – etwa durch internationale Lieferketten, Vertriebspartner, Umweltpflichten, Exportgeschäfte oder weitreichende Delegation von Verantwortung.

Ein System aber muss zum Unternehmen und seinen Risiken passen. Für viele mittelständische Unternehmen sind deshalb fünf Fragen besonders hilfreich:

  1. Welche drei bis fünf Compliance-Risiken sind für uns besonders relevant?
  2. Wer trägt dafür Verantwortung?
  3. Welche konkreten Kontrollen verhindern oder erkennen Verstöße?
  4. Was passiert bei einem Hinweis oder Verdacht?
  5. Wie weisen wir nach, dass unser System funktioniert?

Wer diese Fragen belastbar beantworten kann, hat bereits eine gute Grundlage.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für den Compliance-Check

Die geplante OWiG-Reform unterstreicht eine Entwicklung, die für Unternehmen ohnehin immer wichtiger wird: Nicht nur das Fehlverhalten einzelner Personen zählt. Auch die Qualität der Unternehmensorganisation rückt in den Fokus.

Die wichtigste Frage lautet daher nicht: „Haben wir ein Compliance-Management-System?“, sondern: „Können wir nachweisen, dass unser Compliance-System für unsere Risiken geeignet ist und tatsächlich funktioniert?“

Genau diesen Test sollten Unternehmen jetzt durchführen – unabhängig davon, in welcher endgültigen Fassung die OWiG-Reform verabschiedet wird.

Der kompakte Compliance-Readiness-Check

  • Wesentliche Compliance-Risiken aktuell bewertet?
  • Verantwortlichkeiten und Aufsicht eindeutig geregelt?
  • Wesentliche Kontrollen identifiziert und auf Wirksamkeit geprüft?
  • Mitarbeiter risikoorientiert geschult?
  • Hinweisgebersystem praktisch funktionsfähig?
  • Prozess für interne Untersuchungen definiert?
  • Remediation nach Verstößen strukturiert?
  • Wirksamkeit von Verbesserungsmaßnahmen überprüft?
  • Compliance-Berichte an die Geschäftsleitung dokumentiert?
  • Nachweise über die Funktionsfähigkeit des CMS verfügbar?

Wer diese zehn Fragen belastbar beantworten kann, ist für die weitere Entwicklung des Unternehmenssanktionsrechts deutlich besser aufgestellt.

Die Anforderungen an den Einkauf haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Während früher vor allem Preis, Qualität und Liefertermine über die Auswahl eines Lieferanten entschieden, spielen heute weitere, zusätzliche Faktoren eine immer wichtigere Rolle: politische Spannungen, Exportbeschränkungen, Sanktionen und die Abhängigkeit von einzelnen Rohstoffen oder Lieferländern.

Für viele Unternehmen ist das eine neue Realität. Ein langjähriger Lieferant kann plötzlich nicht mehr liefern, weil sich die politischen Rahmenbedingungen geändert haben. Ein wichtiger Rohstoff wird knapp, weil ein Staat seine Ausfuhr einschränkt. Oder neue europäische Vorgaben verlangen, Risiken in der Lieferkette besser zu dokumentieren.

Unternehmen sollten mehr denn je wesentliche Risiken kennen und nachvollziehbar bewerten können. Genau hier setzt modernes Compliance Management an.

Warum geopolitische Risiken für Unternehmen zu einem Compliance-Thema werden

Internationale Lieferketten sind heute enger miteinander verknüpft als je zuvor. Gleichzeitig verfolgen viele Staaten eine aktivere Industrie- und Handelspolitik. Rohstoffe werden zunehmend als strategische Ressource betrachtet, Exportkontrollen ausgeweitet und wirtschaftliche Abhängigkeiten bewusst reduziert.

Diese Entwicklung betrifft längst nicht mehr nur Großkonzerne. Auch mittelständische Unternehmen spüren die Auswirkungen. Wer elektronische Bauteile, Metalle, Batterietechnik oder Spezialkomponenten einkauft, ist häufig von Lieferketten abhängig, die sich über mehrere Kontinente erstrecken.

Fällt an einer Stelle dieser Lieferkette ein wichtiger Lieferant aus oder werden Ausfuhren eingeschränkt, kann das die eigene Produktion unmittelbar beeinträchtigen. Compliance bedeutet deshalb heute mehr, als Gesetze einzuhalten. Sie bedeutet auch, Risiken frühzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Lieferketten unter Druck: Wie Exportbeschränkungen und Sanktionen die Beschaffung verändern

Ein Blick auf die internationale Entwicklung zeigt, warum dieses Thema an Bedeutung gewinnt. Nach Angaben der OECD hat sich die Zahl staatlicher Exportbeschränkungen für kritische Rohstoffe seit 2009 verfünffacht und im Jahr 2024 einen historischen Höchststand erreicht. Betroffen sind unter anderem Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit und Seltene Erden – Rohstoffe, die für den Maschinenbau, die Automobilindustrie, die Medizintechnik und zahlreiche weitere Branchen unverzichtbar sind.

Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Manche Staaten möchten ihre eigene Industrie stärken, andere verfolgen sicherheits- oder wirtschaftspolitische Ziele. Für Unternehmen spielt die Motivation jedoch eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass sich die Versorgung mit wichtigen Materialien kurzfristig verändern kann.

Auch die Europäische Union reagiert auf diese Entwicklung. Mit dem Critical Raw Materials Act wie sie die Versorgung Europas mit strategisch wichtigen Rohstoffen langfristig sichern und die Abhängigkeit von einzelnen Herkunftsländern verringern.

Für Unternehmen heißt das nicht, dass bestehende Lieferanten ersetzt werden müssen. Die politische Entwicklung macht jedoch deutlich, dass Lieferketten künftig stärker unter dem Aspekt ihrer Widerstandsfähigkeit betrachtet werden.

Compliance in der Beschaffung: Warum die Prüfung von Sanktionslisten nicht mehr reicht

Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren ihre Compliance-Prozesse deutlich verbessert. Geschäftspartner werden gegen Sanktionslisten geprüft, Exportvorschriften eingehalten und Lieferanten sorgfältig ausgewählt. Diese Maßnahmen bleiben unverzichtbar. Sie beantworten jedoch nur einen Teil der eigentlichen Fragestellung.

Stellen wir uns einen mittelständischen Maschinenbauer vor. Für ein zentrales Produkt benötigt er einen speziellen Elektromotor. Dieser wird von einem langjährigen Lieferanten zuverlässig geliefert. Auf den ersten Blick besteht kein erkennbares Risiko.

Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass der Lieferant einen entscheidenden Rohstoff ausschließlich aus einem einzigen Staat bezieht. Kommt es dort zu Exportbeschränkungen oder politischen Konflikten, kann die gesamte Lieferkette innerhalb weniger Wochen unterbrochen werden.

Formal hat das Unternehmen zunächst nichts falsch gemacht. Dennoch entsteht ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Deshalb genügt es heute nicht mehr, lediglich zu prüfen, ob ein Lieferant auf einer Sanktionsliste steht. Ebenso wichtig ist die Frage, wie stabil die gesamte Lieferkette tatsächlich ist.

Risikomanagement in der Lieferkette: Welche Fragen sich Geschäftsführer jetzt stellen sollten

Für viele Geschäftsführer stellt sich die berechtigte Frage, wie weit diese Risikoanalyse gehen muss. Die Antwort ist erfreulich pragmatisch: Niemand erwartet, dass Unternehmen sämtliche politischen Entwicklungen weltweit beobachten oder zukünftige Krisen vorhersagen können. Entscheidend ist vielmehr, dass wesentliche Abhängigkeiten bekannt sind.

  • Woher stammen besonders wichtige Rohstoffe?
  • Welche Lieferanten sind für die eigene Produktion unverzichtbar?
  • Gibt es alternative Bezugsquellen?
  • Und welche Auswirkungen hätte der Ausfall eines einzelnen Lieferanten?

Bereits die strukturierte Beantwortung dieser Fragen schafft eine deutlich bessere Entscheidungsgrundlage. Unternehmen gewinnen dadurch nicht nur mehr Transparenz. Sie können auch schneller reagieren, wenn sich politische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen verändern.

Braucht jetzt jedes Unternehmen eine geopolitische Risikoanalyse?

An dieser Stelle lohnt sich ein kritischer Blick. Natürlich lässt sich argumentieren, dass geopolitische Entwicklungen kaum vorhersehbar sind und zusätzliche Risikoanalysen nur Zeit und Geld kosten. Gerade mittelständische Unternehmen verfügen oft nicht über eigene Spezialisten für internationale Politik oder Außenwirtschaftsrecht. Dieses Argument ist nachvollziehbar und berechtigt.

Tatsächlich verlangt keine gesetzliche Vorschrift, jede denkbare Entwicklung vorherzusehen oder sämtliche Lieferketten bis ins letzte Detail zu analysieren. Genau darin liegt jedoch häufig ein Missverständnis: Compliance bedeutet nicht, jedes Risiko auszuschließen. Compliance bedeutet, wesentliche Risiken zu erkennen, angemessen zu bewerten und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Kann ein Unternehmen erklären, warum ein bestimmter Lieferant ausgewählt wurde, welche Risiken bekannt waren und welche Alternativen geprüft wurden, entsteht eine belastbare Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Es geht also nicht um hundertprozentige Vorhersagen, sondern um nachvollziehbares Risikomanagement.

Warum der Einkauf heute Teil des Compliance-Managements ist

Diese Entwicklung verändert auch die Rolle des Einkaufs. Während früher vor allem wirtschaftliche Kriterien im Mittelpunkt standen, wird der Einkauf zunehmend Teil des unternehmensweiten Compliance- und Risikomanagements. Natürlich bleiben Preis, Qualität und Lieferfähigkeit wichtige Auswahlkriterien. Dazu kommen aber Fragen nach der Stabilität der Lieferkette, der Abhängigkeit von einzelnen Regionen und der langfristigen Versorgungssicherheit.

Damit entwickelt sich der Einkauf immer stärker zu einer strategischen Funktion. Die Auswahl eines Lieferanten beeinflusst heute nicht nur die Produktionskosten, sondern auch die Widerstandsfähigkeit des gesamten Unternehmens.

Was Unternehmen jetzt konkret tun können

Unternehmen müssen ihre Lieferantenstruktur nicht vollständig neu organisieren. Sinnvoll ist jedoch eine regelmäßige Bewertung der Lieferketten, die für den Geschäftsbetrieb besonders wichtig sind.

Dazu gehört zunächst die Identifikation kritischer Materialien und Komponenten. Anschließend sollte geprüft werden, aus welchen Regionen sie stammen und ob starke Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten oder Ländern bestehen.

Ebenso wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation der getroffenen Entscheidungen. Sie hilft nicht nur gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern. Vor allem schafft sie Transparenz innerhalb des Unternehmens und erleichtert künftige Entscheidungen.

SAT-Einschätzung: Gute Compliance schafft Handlungsspielräume statt Bürokratie

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass geopolitische Risiken häufig nicht deshalb unterschätzt werden, weil Informationen fehlen. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, diese Informationen systematisch zu bewerten und in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen.

Viele Unternehmen verfügen bereits über zahlreiche Einzelinformationen. Der Einkauf kennt seine Lieferanten, das Qualitätsmanagement bewertet deren Leistungsfähigkeit und die Geschäftsführung verfolgt wirtschaftliche Entwicklungen.

Erst wenn diese Informationen zusammengeführt werden, entsteht jedoch ein vollständiges Bild der tatsächlichen Risiken.

Genau hier entfaltet ein wirksames Compliance Management seinen Nutzen. Es schafft Transparenz, definiert Verantwortlichkeiten und unterstützt fundierte Entscheidungen – ohne unnötige Bürokratie aufzubauen. Compliance ist deshalb kein Selbstzweck. Sie ist ein Instrument, um Unternehmen auch unter schwierigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen handlungsfähig zu halten.

Resiliente Lieferketten beginnen mit einer fundierten Risikoanalyse

Geopolitische Risiken werden die internationale Beschaffung auch in den kommenden Jahren prägen. Handelskonflikte, Exportbeschränkungen und strategische Rohstoffe sind längst keine Ausnahmeerscheinungen mehr, sondern Teil des wirtschaftlichen Umfelds. Unternehmen können diese Entwicklungen nicht beeinflussen. Sie können und müssen sich jedoch darauf vorbereiten.

Wer seine Lieferketten kennt, wesentliche Abhängigkeiten erkennt und Risiken frühzeitig bewertet, verbessert nicht nur seine Compliance. Er stärkt zugleich die Stabilität seiner Produktion, erhöht seine Reaktionsfähigkeit und schafft eine belastbare Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Gerade für mittelständische Unternehmen liegt darin ein entscheidender Wettbewerbsvorteil: nicht, weil sich jede Krise vermeiden lässt, sondern weil gut vorbereitete Unternehmen schneller und sicherer handeln können, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern.

Compliance ist keine Frage der Unternehmensgröße.

„Für Compliance sind wir zu klein.“ Kaum ein Satz beschreibt das Verhältnis vieler mittelständischer Unternehmen zum Thema Compliance besser. Auf den ersten Blick scheint die Einschätzung nachvollziehbar. Mittelständler arbeiten häufig mit kurzen Entscheidungswegen, direkter Kommunikation und persönlichem Vertrauen. Viele Risiken werden durch Erfahrung, Nähe und Verantwortungsbewusstsein gesteuert.

Doch genau darin liegt eine Herausforderung: Solange ein Unternehmen überschaubar bleibt und Schlüsselpersonen verfügbar sind, funktionieren gewachsene Strukturen oft hervorragend. Kritisch wird es, wenn Anforderungen steigen, Mitarbeitende wechseln, Kunden Nachweise verlangen oder neue regulatorische Pflichten entstehen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

Ist unser Unternehmen groß genug für Compliance?

Die bessere Frage lautet:

Ist unser Unternehmen so organisiert, dass wir unsere wichtigsten Verpflichtungen zuverlässig kennen und erfüllen?

Genau an diesem Punkt setzt die internationale Norm ISO 37301 für Compliance Management Systeme (CMS) an.

Was ist ISO 37301?

Die ISO 37301:2021 Compliance Management Systems – Requirements with Guidance for Use ist ein internationaler Standard für Aufbau, Umsetzung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung eines Compliance Management Systems. Die Norm wurde bewusst so entwickelt, dass sie auf unterschiedliche Organisationen angewendet werden kann – unabhängig von Größe, Branche oder Organisationsform.

Das bedeutet: Ein mittelständisches Unternehmen muss keine Konzernstrukturen aufbauen, um ISO 37301 umzusetzen. Entscheidend ist ein angemessenes System, das zu den tatsächlichen Risiken, Verpflichtungen und Ressourcen des Unternehmens passt.

Oder besser gesagt: ISO 37301 verlangt nicht mehr Compliance. Sie verlangt besser organisierte Compliance.

Warum Compliance im Mittelstand immer wichtiger wird

Viele Unternehmen verbinden Compliance noch immer vor allem mit Großkonzernen, Finanzunternehmen oder internationalen Organisationen. Die Realität sieht anders aus.

Auch kleine und mittlere Unternehmen bewegen sich heute in einem Umfeld wachsender Anforderungen. Datenschutz, Arbeitsschutz, Informationssicherheit, Nachhaltigkeit, Lieferkettenanforderungen, Korruptionsprävention oder der verantwortungsvolle Einsatz künstlicher Intelligenz betreffen längst nicht mehr ausschließlich große Unternehmen.

Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Geschäftspartnern. Immer häufiger fragen Kunden nicht nur: „Was können Sie liefern?“, sondern auch: „Wie stellen Sie sicher, dass Anforderungen eingehalten werden?“ Ein strukturiertes Compliance Management System wird damit zunehmend Teil professioneller Unternehmensführung.

Bedeutet ISO 37301 mehr Bürokratie?

Diese Sorge ist einer der häufigsten Einwände. Und sie ist nicht unbegründet. Ein schlecht eingeführtes Compliance-System kann tatsächlich zusätzlichen Aufwand erzeugen. Wenn Richtlinien geschrieben werden, die niemand nutzt, Formulare entstehen, die keinen Mehrwert bringen, oder Prozesse geschaffen werden, die nicht zur Realität passen, verfehlt Compliance ihren Zweck.

Aber genau das entspricht nicht dem Grundgedanken der ISO 37301. Ein wirksames Compliance Management System fragt nicht:

Welche Dokumente brauchen wir für die Norm?

Es fragt:

Welche Strukturen brauchen wir, damit unser Unternehmen sicher und nachvollziehbar gesteuert wird?

Der Unterschied ist entscheidend. Dokumentation ist nicht das Ziel. Sie ist nur ein Werkzeug.

ISO 37301 macht vorhandene Verantwortung sichtbar

In vielen mittelständischen Unternehmen existiert bereits viel gelebte Compliance. Der Unterschied: Sie ist häufig nicht systematisch organisiert. Ein langjähriger Mitarbeiter kennt die Anforderungen eines wichtigen Kunden. Eine Führungskraft verfolgt neue gesetzliche Entwicklungen. Eine andere Person kümmert sich um Schulungen oder interne Regeln. Das funktioniert – solange alle Beteiligten verfügbar sind.

Doch was passiert bei Wachstum, Personalwechsel oder neuen Anforderungen? Ein Compliance Management System nach ISO 37301 hilft dabei, Wissen aus einzelnen Köpfen in stabile Unternehmensprozesse zu übertragen. Es schafft Klarheit darüber, wer welche Verantwortung trägt, welche Anforderungen relevant sind und wie deren Umsetzung überprüft wird.

Compliance-Risiken erkennen, bevor Probleme entstehen

Moderne Compliance bedeutet nicht, erst auf Verstöße zu reagieren. Der Kern eines wirksamen CMS ist ein präventiver Ansatz. Unternehmen sollen ihre Compliance-Verpflichtungen verstehen, Risiken bewerten und geeignete Maßnahmen festlegen.

Dabei geht es nicht darum, jedes theoretische Risiko gleich intensiv zu behandeln. Entscheidend ist eine risikobasierte Betrachtung. Ein produzierendes Unternehmen hat andere Compliance-Schwerpunkte als ein IT-Dienstleister. Ein international tätiger Zulieferer andere Anforderungen als ein regionaler Betrieb. ISO 37301 liefert hierfür einen strukturierten Rahmen.

Neue Herausforderung 2026: KI als Compliance-Thema

Ein aktuelles Beispiel zeigt, warum strukturierte Compliance-Prozesse wichtiger werden: künstliche Intelligenz. Mit dem europäischen AI Act entstehen neue Anforderungen rund um den Einsatz bestimmter KI-Systeme. Unternehmen müssen verstehen, welche Technologien genutzt werden, welche Verantwortlichkeiten bestehen und welche Anforderungen daraus entstehen.

KI-Compliance ist dabei kein isoliertes IT-Thema. Es geht um typische Fragen eines Managementsystems:

  • Wer entscheidet über den Einsatz?
  • Welche Risiken bestehen?
  • Welche Regeln gelten?
  • Wie werden Mitarbeitende informiert?
  • Wie wird die Einhaltung überprüft?

Genau für solche neuen Anforderungen bietet ISO 37301 eine organisatorische Grundlage.

Für wen lohnt sich ISO 37301 nicht?

Ein realistischer Blick gehört dazu. ISO 37301 ist nicht die richtige Lösung, wenn ein Unternehmen lediglich ein Zertifikat anstrebt oder fertige Standarddokumente übernehmen möchte. Ein Compliance Management System funktioniert nur, wenn Führung und Organisation dahinterstehen. Compliance lässt sich nicht vollständig auslagern und nicht durch einen Ordner voller Richtlinien ersetzen.

Der Wert entsteht durch Anwendung.

Wie gelingt der Einstieg in ISO 37301?

Der erfolgreiche Einstieg beginnt meistens nicht mit einem großen Projekt. Sinnvoller ist eine Standortbestimmung, zum Beispiel mit dem Quick-Check von SAT.

  • Welche Compliance-Anforderungen betreffen unser Unternehmen bereits heute?
  • Welche Risiken sind wesentlich?
  • Wo bestehen klare Verantwortlichkeiten – und wo hängt Wissen nur an einzelnen Personen?
  • Welche Nachweise erwarten Kunden, Behörden oder Geschäftspartner?

Aus diesen Antworten entsteht Schritt für Schritt ein angemessenes Compliance Management System.

ISO 37301 macht Compliance im Mittelstand beherrschbar

Mittelständische Unternehmen brauchen keine komplizierte Konzern-Compliance. Sie brauchen ein System, das zu ihrer Realität passt. Die ISO 37301 hilft dabei, vorhandene Verantwortung sichtbar zu machen, Risiken strukturiert zu steuern und Vertrauen gegenüber Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern aufzubauen.

Am Ende geht es um drei einfache Fragen:

  • Wissen wir, welche Regeln für uns gelten?
  • Ist klar, wer Verantwortung übernimmt?
  • Können wir zeigen, dass unser System funktioniert?

Wenn die Antwort darauf unsicher ist, ist ein Unternehmen nicht zu klein für Compliance.


 

FAQ: ISO 37301 im Mittelstand

Nein. ISO 37301 ist für Organisationen unterschiedlicher Größe und Branche konzipiert. Entscheidend ist eine angemessene Umsetzung entsprechend der eigenen Risiken.

Nein. Unternehmen können die Prinzipien der Norm nutzen, ohne eine Zertifizierung anzustreben. Eine Zertifizierung kann jedoch gegenüber Kunden und Partnern einen zusätzlichen Nachweis bieten.

Nein. ISO 37301 ersetzt keine Bewertung einzelner Rechtsfragen. Die Norm stellt einen organisatorischen Rahmen bereit, um Compliance-Verpflichtungen systematisch zu steuern.

Das hängt von Größe, Struktur und vorhandenen Prozessen ab. Viele mittelständische Unternehmen verfügen bereits über Grundlagen, die systematisch weiterentwickelt werden können.


 

Am 18. Februar hat mit dem Aschermittwoch nicht nur die Fastenzeit der Christen, sondern auch der Fastenmonat Ramadan für Millionen muslimischer Arbeitnehmer begonnen. In den Fokus der Unternehmenscompliance sollte das Thema schon viel früher gerückt sein, weil es sowohl rechtliche, ethische als auch organisatorische Aspekte berührt, die bei Nichtbeachtung zu Haftungsrisiken oder Reputationsschäden führen können.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Diskriminierungsschutz

Rechtliche Grundlage, religiöse Praktiken im Unternehmen zu berücksichtigen, ist die Religionsfreiheit, verankert in Artikel 4 des Grundgesetzes als unverletzliches Grundrecht. Im Kontext der Compliance sind hier insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder vergleichbare internationale Antidiskriminierungsrichtlinien wichtig. Ein Unternehmen, das die Bedürfnisse fastender Mitarbeiter ignoriert oder sie aufgrund ihrer religiösen Ausübung benachteiligt, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass interne Richtlinien neutral formuliert sind und nicht diskriminieren. Wenn Pausenregelungen oder Urlaubsvergaben ohne Rücksicht auf religiöse Feiertage beispielsweise unflexibel durchgesetzt werden, könnte dies als Benachteiligung gewertet werden. Eine sinnvolle Compliance-Strategie integriert daher religiöse Diversität in den Verhaltenskodex (Code of Conduct), um rechtliche Angriffsflächen zu minimieren.

Fürsorgepflicht und Arbeitssicherheit

Wichtiger Aspekt der Compliance während der Fastenzeit sowohl für Christen als auch Muslimen ist die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht. Durch den Verzicht der Muslimen auf Nahrung und Flüssigkeit am Tag kann es insbesondere bei körperlich schweren Tätigkeiten zu Konzentrationsschwächen oder körperlicher Erschöpfung kommen. Hier greifen religiöse Rücksichtnahme und Arbeitsschutz unmittelbar ineinander.

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Im Sinne der Compliance bedeutet dies, Gefährdungsbeurteilungen gegebenenfalls anzupassen. Führungskräfte sollten sensibilisiert werden, Anzeichen von Überanstrengung frühzeitig zu erkennen, ohne dabei die Mitarbeiter zu drängen, das Fasten zu brechen. Denn das würde die religiöse Integrität verletzen. Flexible Arbeitszeitmodelle oder die Verlegung gefahrenträchtiger Tätigkeiten in die frühen Morgenstunden sind beispielsweise effektive Maßnahmen, um sowohl den Arbeitsschutzvorgaben als auch den religiösen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Inklusion als Teil der ESG-Kriterien

Moderne Compliance wird heute verstärkt im Rahmen von ESG (Environmental, Social, and Governance) betrachtet. Der soziale Aspekt umfasst dabei explizit den Umgang mit Vielfalt und Inklusion. Ein Unternehmen, das sowohl die christliche Fastenzeit als auch den Ramadan aktiv in seine Unternehmenskultur integriert, stärkt seine Governance-Struktur durch gelebte Wertschätzung.

Dies beginnt bei der internen Kommunikation. Es ist ratsam, die gesamte Belegschaft über die Bedeutung des Fastens aufzuklären, um Missverständnisse über vermeintliche Sonderregelungen zu vermeiden. Wenn die Belegschaft versteht, warum bestimmte Meetings nicht mehr am späten Nachmittag stattfinden oder warum die Kantinenplanung angepasst wird, fördert dies den sozialen Zusammenhalt und erfüllt die ethischen Standards einer modernen Corporate Governance.

Praktische Umsetzung in der Unternehmensorganisation

Die operative Umsetzung erfordert eine enge Abstimmung im gesamten Unternehmen und klare Leitfäden. Diese können beispielsweise vorsehen, dass während des Ramadans wichtige Teamevents oder Geschäftsessen nicht als Pflichttermine angesetzt werden oder alternative Formate wie ein gemeinsames Iftar (Fastenbrechen) nach Sonnenuntergang angeboten werden.

Auch die Urlaubsplanung rund um das Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr) und Ostern als Ende der christlichen Fastenzeit sollte frühzeitig moderiert werden. Compliance bedeutet hier, faire Prozesse zu schaffen, die religiöse Höhepunkte ebenso gewichten wie traditionelle lokale Feiertage. Durch diese vorausschauende Planung werden operative Engpässe vermieden.

Die Berücksichtigung des Ramadans und der christlichen Fastenzeit in der Unternehmenscompliance ist also weit mehr als eine organisatorische Herausforderung. Es ist ein Lackmustest für die Ernsthaftigkeit, mit der ein Unternehmen seine Werte in Bezug auf Diversität und Inklusion verfolgt. Wer rechtliche Vorgaben mit organisatorischer Flexibilität kombiniert, minimiert nicht nur Risiken, sondern positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber in einer pluralistischen Gesellschaft.

Die Bundesregierung geht seit Ende 2025 mit einer neuen digitalen Offensive gegen die oft kritisierte Regelungswut vor. Um Bürgern und Unternehmen eine Stimme im Kampf gegen langwierige Genehmigungsverfahren und überflüssige Papierarbeit zu geben, wurde das Portal „Einfach machen“ ins Leben gerufen. Die Plattform www.einfach-machen.gov.de dient als Schnittstelle zwischen dem Alltag der Betroffenen und den Entscheidungsträgern in Berlin.

Das Projekt wird von Digitalminister Karsten Wildberger, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Arbeitsministerin Bärbel Bas getragen. Die Rückmeldungen der Nutzer sollen nach deren Aussagen dabei helfen, Vorschriften zu verschlanken und so wieder mehr Raum für Innovationen und unternehmerische Initiative zu schaffen. Das System ist dabei so konzipiert, dass Hindernisse über ein Formular unter www.einfach-machen.gov.de mit sieben Klicks gemeldet werden können.

Um die zu erwartende Flut an Einsendungen effizient zu bewältigen, setzt das Digitalministerium auf moderne Technologien. Eine speziell entwickelte Künstliche Intelligenz analysiert und priorisiert das eingehende Feedback. Dennoch dämpfte die Politik bereits die Erwartungen an eine sofortige Lösung aller Probleme, da die Bearbeitung an die personellen und rechtlichen Kapazitäten der Verwaltung angepasst werden müsse.

Hintergrund und Einordnungen

Die Notwendigkeit für ein solches Portal wird durch die aktuelle wirtschaftliche Lage massiv unterstrichen. Schätzungen gehen davon aus, dass die bürokratische Last den deutschen Mittelstand jährlich rund 61 Milliarden Euro kostet. Diese Summe ergibt sich vor allem aus der investierten Zeit, die Unternehmer und Angestellte für Dokumentationspflichten aufwenden müssen, statt sich ihrem Kerngeschäft zu widmen.

Ein zentraler Aspekt der neuen Strategie ist das sogenannte „Digital First“-Prinzip. Ein häufiger Kritikpunkt, der auch über das Portal gemeldet werden kann, ist die Mehrfachabfrage von Daten. Bisher scheitert die deutsche Verwaltung oft am „Once-Only-Prinzip“, bei dem Bürger Informationen nur ein einziges Mal an den Staat übermitteln müssten. Stattdessen fordern verschiedene Behörden häufig dieselben Unterlagen an, oft sogar noch in physischer Form, obwohl die Daten digital vorliegen.

Die größte Herausforderung für das Portal dürfte jedoch die politische Umsetzung der Beschwerden sein. Während die Meldung eines Problems über die Webseite nur wenige Minuten dauert, erfordert die Abschaffung oder Änderung einer Verordnung meist langwierige Gesetzgebungsverfahren, die oft auch europäisches Recht berühren. Das Portal ist daher eher als Frühwarnsystem und Seismograph für die Unzufriedenheit in der Wirtschaft zu verstehen, dessen Erfolg sich erst langfristig an tatsächlichen Gesetzesänderungen messen lassen wird.

Auswirkungen auf die Unternehmenscompliance

Das neue Portal und die damit verbundenen Pläne zum Bürokratieabbau haben direkte Auswirkungen auf die Unternehmenscompliance. Eine der wichtigsten dürfte das kontinuierliche Monitoring von Rechtsänderungen sein. Hier setzt zugleich ein funktionierendes Rechtskataster an.

Da das Portal die Prioritäten der Politik beeinflusst, können sich Compliance-Anforderungen in den nächsten Jahren schneller ändern als bisher. Die Compliance-Verantwortlichen müssen genau beobachten, welche Themen im Portal priorisiert werden.

Ein Rechtskataster ist dabei ein wichtiges Instrument. In digitalisierter Form wie bei SAT haben Sie ständig alle Änderungen im Blick und können zeitnah und gezielt darauf reagieren. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern.

Der KI-Modus von Google, auch bekannt als Search Generative Experience (SGE), ist seit Oktober 2025 in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar. Im Gegensatz zur traditionellen Suchmaschine, die primär Linklisten anzeigt, revolutioniert SGE die Art und Weise, wie Nutzer Informationen finden.

Die Google KI-Suche funktioniert als interaktives, dialogbasiertes System. Nutzer können ihre Anfragen tippen oder sprechen und erhalten umfassende, strukturierte Antworten. Die KI-generierten Ergebnisse fassen Informationen aus verschiedenen Quellen zusammen und präsentieren sie übersichtlich in Form von Text, Tabellen und Bildern.

Der neue KI-Modus von Google bringt zugleich wesentliche Veränderungen für die Unternehmenscompliance mit sich, insbesondere im Bereich Datenschutz und Nachvollziehbarkeit von Datenquellen. Die Nutzung KI-gesteuerter Suchergebnisse verlangt von Unternehmen eine Anpassung ihrer Compliance-Strategien.

Auswirkungen auf Unternehmenscompliance

  • Im KI-Modus werden Suchanfragen dialogorientiert und mit direkten, umfassenden Antworten beantwortet, was zu weniger Klicks auf externe Webseiten führt. Dies beeinflusst die traditionelle Nachverfolgbarkeit von Nutzerdaten und Traffic-Analysen, die für Compliance-Zwecke wichtig sind.
  • Die Quellenangabe in den KI-Antworten wird zwar beibehalten, jedoch weniger prominent dargestellt, was die Dokumentation und Prüfung der Herkunft von Informationen erschwert.
  • Aufgrund der KI-generierten Inhalte wächst die Verantwortung der Unternehmen, sicherzustellen, dass verwendete Daten und Inhalte datenschutzkonform genutzt und korrekt dokumentiert werden.

Herausforderungen und notwendige Anpassungen

  • Unternehmen müssen ihre Content- und Datenschutzrichtlinien überdenken und auf eine erhöhte Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Nutzung von KI-Antworten achten.
  • Automatisierte Inhalte bergen möglicherweise juristische Risiken, wie etwa bei Urheberrechtsfragen, wenn nicht klar dokumentiert werden kann, woher die Informationen stammen.
  • Die Anpassung von Monitoring- und Reporting-Systemen ist erforderlich, da klassische Analysedaten durch den KI-Modus weniger verfügbar sind.

Praktische Handlungsempfehlungen

  • Inhalte sollten so gestaltet werden, dass sie von KI-Systemen gut verstanden und als vertrauenswürdige Quellen zitiert werden können.
  • Unternehmen sollten klare Urheberrechtsvermerke setzen und eine Nachverfolgung der Datenquellen sicherstellen.
  • Compliance-Teams müssen Prozesse einführen, um den Umgang mit KI-generierten Informationen regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.

Insgesamt fordert der KI-Modus von Google eine Anpassung der Compliance-Maßnahmen, um Sicherheit und Transparenz in einer KI-dominierten Suchumgebung gewährleisten zu können. Diese Anpassungen bieten auch Chancen für Unternehmen, ihre digitale Präsenz und Vertrauenswürdigkeit im neuen Suchumfeld zu stärken.

Das Bundeskabinett hat Anfang September den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettengesetz) beschlossen. Der sieht vor, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abzuschaffen, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Kritiker, darunter Menschenrechtsorganisationen, sehen darin einen Rückschritt beim Schutz der Menschenrechte.

Wesentliche Punkte der Änderung des Lieferkettengesetzes

Abschaffung der Berichtspflicht Die jährliche Berichterstattung über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten soll entfallen.

Fokus auf schwere Verstöße Bußgelder sollen künftig nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden.

Ziel der Entlastung Unternehmen sollten von Bürokratie befreit und die deutsche Wirtschaft gestärkt werden.

Vorbereitung auf die EU-Richtlinie Die Bundesregierung will mit der Gesetzesänderung Bürokratie abbauen und die Umsetzung der EU-Richtlinie vorbereiten, die ihrerseits auf Bürokratieabbau zielt.

Menschenrechtsschutz Obwohl die Bundesregierung beteuert, das Schutzniveau nicht zu senken, kritisiert etwa die Organisation Misereor, dass die Abschaffung der Berichtspflichten einen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz darstelle.

Verfahren Nach der Beschließung durch das Bundeskabinett muss der Gesetzesentwurf noch den Bundesrat und den Bundestag durchlaufen.

Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach Bürokratierückbau. Nach eigenem Bekunden ist es gleichzeitig ihr Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in Lieferketten zu vermeiden.


Wenn Sie Fragen rund um das Lieferkettengesetz bzw. dessen Umsetzung in Ihrem Compliance Management System haben, sollten wir miteinander sprechen.

Die Tätigkeit des Compliance Officers ist in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Unternehmen stehen heute vor einer Vielzahl rechtlicher und auch ethischer Herausforderungen. Der Compliance Officer muss sicherstellen, dass ein Unternehmen die Prozesse im Griff hat, um permanent im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen zu können. Wenn Sie als KMU keine eigenen Kapazitäten haben oder ihr zuständiges Personal unterstützen wollen, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Was ist ein Compliance Officer?

Ein Compliance Officer ist dafür verantwortlich, dass auf allen Ebenen eines Unternehmens Prozesse etabliert sind, um gesetzliche Vorschriften, interne Richtlinien und ethische Standards einhalten zu können. Er überwacht sämtliche dieser Geschäftsprozesse und stellt sicher, dass sie rechtmäßig und transparent ablaufen. Er ist aber nicht dafür verantwortlich, dass jedes einzelne Regelwerk eingehalten wird. Dafür ist letztlich die Geschäftsführung zuständig.

Aufgaben eines Compliance Officers

Die Aufgaben eines Compliance Officers sind vielfältig und umfassen unter anderem:

  • Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Richtlinien: Erstellung und regelmäßige Überprüfung von Compliance-Richtlinien, die an die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen an das Unternehmens angepasst sind.
  • Risikobewertung: Identifizierung und Bewertung von Compliance-Risiken, um proaktiv Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.
  • Schulungen: Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Compliance-Themen zu schärfen.
  • Beratung der Geschäftsführung: Beratung der Geschäftsführung in allen Compliance-Fragen.
  • Untersuchung von Compliance-Verstößen: Durchführung von Untersuchungen bei Verdacht auf Compliance-Verstöße und Einleitung entsprechender Maßnahmen.
  • Berichterstattung an den Vorstand: Regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Compliance-Aktivitäten.

Warum ist ein Compliance Officer wichtig?

Ein Compliance Officer trägt dazu bei, dass ein Unternehmen:

  • Sein Ansehen schützt: Compliance-Verstöße können zu erheblichen Reputationsschäden führen.
  • Strafen vermeidet: Die Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften kann hohe Strafen nach sich ziehen.
  • Kundenvertrauen gewinnt: Kunden schätzen es, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die hohe ethische Standards haben.
  • Investitionen sichert: Investoren bevorzugen Unternehmen mit einem robusten Compliance-Management-System.

Qualifikationen für einen Compliance Officer

In der Regel bringen die Compliance-Verantwortlichen folgende Qualifikationen mit:

  • Organisationskenntnis und Akzeptanz: Wer als Compliance Officer tätig ist, muss – unabhängig von der Ausbildung – ein tiefgreifendes Verständnis der Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens entwickeln. Über die rein fachliche Seite hinaus sollte er aber vor allem in der Lage sein, Akzeptanz und ein Bewusstsein für Compliance bei den Kollegen über alle Unternehmensebenen hinweg zu schaffen.
  • Berufserfahrung: Berufserfahrung in einem Unternehmen oder einer Rechtsanwaltskanzlei ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig.
  • Fachwissen: Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Ethik sind unerlässlich. Außerdem bestenfalls branchenspezifische Kenntnisse.
  • Persönliche Eigenschaften: Analytisches Denken, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Integrität sind wichtige Eigenschaften für einen Compliance Officer.

Die Zukunft des Compliance Officers

Die Digitalisierung und die Globalisierung verändern die Arbeitswelt und stellen auch die Compliance-Funktion vor neue Herausforderungen. Themen wie Künstliche Intelligenz, Datenschutz und Cybersecurity gewinnen an Bedeutung. Wer heute in diesem Bereich arbeitet, kann mittlerweile auf nationaler und internationaler Ebene Rechtskataster nutzen, um alle aktuellen Vorschriften und sich ändernde Rechtslagen im Blick zu haben, die für das Unternehmen relevant sind.

Der Compliance Officer ist eine Schlüsselrolle in modernen Unternehmen. Er trägt dazu bei, dass Unternehmen rechtssicherer und ethischer handeln, um ihren langfristigen Erfolg zu sichern. Außerdem – und das ist noch viel wichtiger – tragen sie wesentlich dazu bei, das Risiko eines Organisationsverschuldens zu minimieren.

SAT stellt Compliance Officer bereit

SAT macht Ihrem Unternehmen mit unseren Partnern ein Angebot: Mit einem externen Compliance Beauftragten entlasten wir Ihre Organisation, wenn Sie selber keinen Compliance-Verantwortlichen haben oder zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Wir entlasten Sie mit unserem Team aus Ingenieuren, Juristen, Informatikern und Betriebswirten mit langjähriger, operativer Berufs- und Führungserfahrung. Ein externer Compliance Beauftragter und Berater, den wir Ihnen als verlässlichen Partner empfehlen, nimmt sich aller Unternehmensbereiche an und etabliert dauerhaft alle notwendigen und wichtigen Compliance Prozesse.

Die neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ ist eine wichtige Aktualisierung der bestehenden Vorschriften für Arbeitsstätten, die sich speziell mit den Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze beschäftigt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) am 1. Juli 2024 veröffentlicht, sie löst seither die alte Bildschirmarbeitsverordnung ab. Im Rahmen ihres Compliance Management Systems müssen Unternehmen sie an ihren Arbeitsplätzen spätestens jetzt umsetzen.

Was sind die wichtigsten Neuerungen der ASR A6?

  • Konkretisierung der Anforderungen: Die ASR A6 konkretisiert die allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und gibt detaillierte Vorgaben für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik: Die Regelungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst, um den heutigen Anforderungen an moderne Arbeitsplätze gerecht zu werden.
  • Prävention von Gesundheitsrisiken: Ziel der ASR A6 ist es, Gesundheitsrisiken durch Bildschirmarbeit, wie beispielsweise Muskel-Skelett-Erkrankungen oder Augenbeschwerden, zu minimieren.
  • Verbesserung der Arbeitsqualität: Durch die Einhaltung der ASR A6 können Unternehmen die Arbeitsqualität für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verbessern.

Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

  • Arbeitgeber: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anforderungen der ASR A6 umzusetzen und für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen an den Bildschirmarbeitsplätzen zu sorgen. Dazu gehören unter anderem:
    • Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze
    • Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter
    • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
    • Bereitstellung von geeignetem Equipment
  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben das Recht auf einen ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz und können sich auf die ASR A6 berufen, um Verbesserungen einzufordern.

Welche Themen werden in der ASR A6 behandelt?

Die ASR A6 umfasst eine Vielzahl von Themen, darunter:

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes: Anforderungen an Tische, Stühle, Bildschirme, Tastaturen und Beleuchtung
  • Arbeitshaltung: Empfehlungen für eine gesunde Körperhaltung während der Arbeit
  • Pausen: Regelmäßige Pausen zur Entlastung von Augen und Muskeln
  • Arbeitsorganisation: Gestaltung von Arbeitsabläufen und Aufgabenverteilung
  • Arbeitsumgebung: Anforderungen an Raumklima, Lärmpegel und Beleuchtung
  • Zusätzliche Belastungen: Berücksichtigung von zusätzlichen Belastungen, wie z.B. Stress oder monotone Tätigkeiten

Wo finden Unternehmen mehr Informationen zur ASR A6?

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Auf der Website der BAuA finden Sie den vollständigen Text der ASR A6 sowie weitere Informationen und Hilfestellungen.
  • Berufsgenossenschaften: Auch die Berufsgenossenschaft kann bei Fragen zur Umsetzung der ASR A6 weiterhelfen.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der ASR A6

Die Nichtbeachtung der ASR A6 kann für Arbeitgeber weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. Diese technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und dienen dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die ASR A6

  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen die ASR A6 können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes und der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter ab.
  • Zwangsgeld: In besonders schweren Fällen kann ein Zwangsgeld verhängt werden, um den Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Pflichten zu zwingen.
  • Stilllegung von Betriebsabläufen: Wenn durch die Verstöße gegen die ASR A6 die Sicherheit oder Gesundheit der Beschäftigten unmittelbar gefährdet ist, können Betriebsabläufe oder sogar ganze Anlagen stillgelegt werden, bis die Mängel behoben sind.
  • Haftung für Schäden: Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die auf Verstöße gegen die ASR A6 zurückzuführen sind, kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen der betroffenen Mitarbeiter oder deren Angehörigen führen.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: In besonders schweren Fällen können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, beispielsweise bei vorsätzlicher Gefährdung von Arbeitnehmern.

Welche Verstöße können konkret zu Konsequenzen führen?

  • Fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung: Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für alle Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Fehlt sie oder ist sie unzureichend, kann dies zu erheblichen Konsequenzen führen.
  • Nicht ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze: Wenn Arbeitsplätze nicht den Anforderungen der ASR A6 entsprechen, können dadurch gesundheitliche Schäden bei den Mitarbeitern hervorgerufen werden.
  • Fehlende Unterweisung der Mitarbeiter: Mitarbeiter müssen über die Risiken ihrer Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert werden. Eine fehlende Unterweisung stellt einen Verstoß dar.
  • Nicht ausreichende Pausenregelungen: Die ASR A6 schreibt bestimmte Pausenzeiten vor. Werden diese nicht eingehalten, kann dies zu gesundheitlichen Problemen führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ab 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtmasse, die für den gewerblichen Nutzverkehr genutzt werden, Maut zahlen. Die Gebühren fallen auf allen Bundesstraßen, Bundesautobahnen, Auffahrten sowie Tank- und Rastanlagen an. Das ist das Ergebnis der jüngsten Mautreform in Deutschland. Die Gesetzesänderung bringt wichtige Änderungen für Unternehmen im Flotten- und Lieferverkehr sowie für Lkw-Transportunternehmen mit sich. Im Zuge der Compliance müssen sie sicherstellen, dass sie die neuen Regelungen korrekt umsetzen.

Mautreform und Compliance – das ist wichtig

Ausweitung der Mautpflicht: Ab Juli 2024 werden Bundesstraßen ab einer Entfernung von 40 Kilometern mautpflichtig (bisher ab 60 km) für Fahrzeuge über 3,5 Gesamtmasse. Die Zahl der mautpflichtigen Routen steigt also.

Wichtig zu beachten: Seit Dezember 2023 ist für die Einordnung in eine Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm, Fahrzeugschein-Feld F.1).

Neue Mautsätze: Die Mautsätze werden sich teilweise ändern. Speditionen müssen die aktualisierten Mautsätze berücksichtigen, um die Mautgebühren korrekt berechnen zu können. Wie hoch die Maut tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Fahrzeugklasse, der Achsanzahl, vom Schadstoffausstoß des Autos und der gefahrenen Strecke ab. Informationen über Mautgebühren finden sich beispielsweise bei Toll Collect.

Neue Mautklassen: Mit der Mautreform werden die bisherigen Euro-Klassen durch Schadstoffklassen ersetzt. Die Höhe der Maut richtet sich künftig stärker nach den verursachten Emissionen (CO2, Feinstaub). Fahrzeuge werden nach ihren Schadstoffklassen einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet.

„Initial werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect der Emissionsklasse 1 zugeordnet. Im Kunden-Portal kann für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden“, teilt der Betreiber des deutschen Lkw-Mautsystems mit.

Unternehmen müssen ihre Flotte überprüfen und die neuen Schadstoffklassen ihrer Fahrzeuge ermitteln. Die Mautkunden sind für die Angabe der Schadstoffklasse selbst verantwortlich: Sie müssen alle mautrelevanten Daten korrekt angeben (Selbstdeklaration).

Elektronische Mauterfassung: Die Mautpflicht gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Um die Maut korrekt abzurechnen, benötigen ausländische Speditionen eine On-Board Unit (OBU) im Fahrzeug. Es gibt zwar keine OBU-Pflicht, es dient aber der Sicherheit, da die Strecken nicht separat gebucht werden müssen.

Meldepflichten: Speditionen müssen die vorgeschriebenen Meldungen an das Toll Collect System einreichen. Dazu gehören unter anderem die Registrierung der Fahrzeuge und die fristgerechte Übermittlung der gefahrenen Strecken.

Ausnahmen von der Mautreform

Manche Fahrzeuge sind von der Mautreform und den damit einhergehenden höheren Gebühren befreit: emissionsfreie Lkw mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb beispielsweise. Außerdem nennt die Regelung Ausnahmen für Fahrzeuge von Rettungsdienst,  Technischem Hilfswerk, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Camping- und Handwerkerfahrzeuge

Auswirkungen der Mautreform

Die Nichteinhaltung der Mautpflicht kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Speditionen sollten daher sicherstellen, dass ihre Fahrer über die neuen Regelungen informiert sind und die OBU ordnungsgemäß verwendet werden.

Mautreform und Compliance

Die betroffenen Unternehmen im Flotten-, Liefer- und Transportsektor sollten sich frühzeitig mit der Mautreform auseinandersetzen und dafür sorgen, dass sie die meldepflichtigen Angaben korrekt und fristgerecht weitergeben. Die entsprechenden Zuständigkeiten müssen im Compliance Management System verankert werden.

Wenn Sie Fragen rund um die Mautreform und Compliance haben, sprechen Sie uns gerne an.

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